Als Hundebesitzer hast Du bestimmt schon mal von der Brut- und Setzzeit gehört, oder? Doch wusstest Du, dass diese in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird? Gerade, wenn Du mit Deinem Hund wandern gehen oder Urlaub machen willst, sollten Dir die Vorgaben der einzelnen Bundesländer bekannt sein. Wir zeigen Dir, in welchem Bundesland welche Regelung gilt und worauf Du in dieser Zeit unbedingt achten solltest.
Brut- und Setzzeit – was ist das überhaupt?
Inhaltsverzeichnis
Die Brut- und Setzzeit beschreibt die Zeit, in der bestimmte Regelungen gelten, damit die Nachkommen frei lebender Tiere geschützt werden und somit besondere Aufsichtspflichten für Hunde gelten. Die Brutzeit beschreibt hierbei die Zeit, in der Vögel brüten, sprich die gelegten Eier warm halten. Die Setzzeit meint die Zeit, in der Haarwild Nachkommen bekommt. Da auch unsere heimischen Tierarten immer mehr aussterben, gibt es in gewissen Zeiten gesetzliche Regelungen, die die Aufzucht der Jungtiere besonders schützen sollen.
Viele Hundebesitzer sagen, dass ihr Hund nicht jagen gehen würde – und das ist in den meisten Fällen wahrscheinlich auch so. Aber allein die Anwesenheit kann zum Beispiel brütende Vogelarten stören, sodass sie nicht zum Nest zurück kehren. Deswegen solltest Du Dich – egal wie gut Dein Hund hört – auch an die vorgegebenen Regeln in der jeweiligen Region halten. Eine Zuwiderhandlung zieht übrigens auch ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro nach sich.
Die Regelungen unterscheiden sich tatsächlich von Bundesland zu Bundesland, zum Teil sogar von Kommune zu Kommune. Deswegen ist es vor allem dann wichtig, sich zu informieren, wenn man eine Wanderung oder einen Urlaub außerhalb der eigenen Region plant. Wir gehen davon aus, dass Du die Regelungen in Deiner eigenen Region kennst.
Welche Kritik gibt es an der Brut- und Setzzeit?
Kritische Stimmen sagen, dass teilweise die Regelungen während der Brut- und Setzzeit zu pauschal sind. Außerdem sagen einige Kritiker, dass die Brut- und Setzzeit in Konflikt mit der artgerechten Haltung von Hunden steht. Auch wenn ich die Regelungen zum Teil auch als sehr pauschal einstufe, so sehe ich keinen Widerspruch zu einer artgerechten Haltung eines Hunde (es gibt ausreichend Alternativen, auf die ich im folgenden Text noch genauer eingehe). Manchmal muss die Freiheit des Einzelnen dort beschränkt werden, wo die Freiheit eines anderen beginnt. Es ist an uns als kompetenter Hundehalter, die richtigen Entscheidungen zu treffen und uns an geltende Gesetze zu halten.
Warum ein jagender Hund immer an die Leine gehört
Leider gilt die Brut- und Setzzeit nicht in allen Regionen gleich, was den Umgang damit für alle Hundehalter sicher vereinfachen würde und für ausreichend Schutz für die Wildtiere sorgen würde. Ein jagender oder wildernder Hund ist nun mal kein Kavaliersdelikt. Er kann nicht nur sich und die Wildtiere schädigen, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Nämlich genau dann, wenn ein Wildtier panisch auf die Straße rennt. Auch könnte er von Tieren angegriffen werden, die ihre Jungen verteidigen wollen. Ein wütendes Wildschwein bringt nicht nur Deinen Hund in Lebensgefahr, sondern Dich selbst auch.
Deswegen denke bitte an Deine Verantwortung: Jagt Dein Hund, gehört er an die Leine! Du kannst hierbei natürlich mit einer Schleppleine arbeiten, wenn Dein Hund etwas mehr Freiraum bekommen soll.
Außerdem bieten viele Gebiete auch eingezäunte Freilaufflächen an, die Du sogar kostenlos oder gegen einen kleinen Beitrag nutzen kannst.
Auch wenn viele Hundehalter das immer noch glauben: Ein Hund stirbt nicht daran, dass er an der Leine geführt wird. Es gibt unzählige Möglichkeiten, den Hund anderweitig auszulasten. Zum Beispiel kannst Du ihn sportlich auslasten, sofern er im entsprechenden Alter und gesund ist. Fahrradfahren mit Hund oder generell Zughundesport ist für viele Hunde eine tolle Auslastung. Hat Dein Hund daran kein Spaß, kannst Du Hundetricks mit ihm machen und ihn somit kopftechnisch auslasten. Außerdem ist auch die Auswahlmöglichkeit an verschiedenen Hundesportarten und Hundevereinsaktivitäten groß. Informiere Dich einfach, was in Deiner Region angeboten wird.
Brut- und Setzzeit – welche Regelungen gelten wo?
Wie schon erwähnt, gelten in den unterschiedlichen Regionen auch unterschiedliche Regelungen.
Übrigens heißt es nicht automatisch, dass außerhalb dieser Zeit kein Leinenzwang in den Regionen gilt. Das ist dann wiederum abhängig von der jeweiligen Kommune. In Naturschutzgebieten gilt sogar ganzjährig Anleinpflicht! Deswegen solltest Du Dich vor einer Fahrt in den Urlaub vorher oder bei Ankunft in der Kommune erkundigen, welche Regelungen dort gelten, damit es kein böses Erwachsen gibt.
Nun aber zu den Regelungen der Brut- und Setzzeit. Wir gehen dabei auch auf allgemeine Leinenpflichten ein. Natürlich fange ich mit dem Norden an, aus dem Floxik und auch ich eben kommen und wir uns hier sehr gut auskennen:
Niedersachsen
In Niedersachsen gilt die Brut- und Setzzeit jährlich in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli. Hierbei herrscht ein pauschaler Leinenzwang auf allen Wiesen, Gewässern, Feldern, Wäldern und grünen Flächen innerorts und außerorts. Je nach Region wird auch strikt kontrolliert. In Niedersachsen ist es sogar geregelt, dass ein Hund beim Baden angeleint werden muss.
Dennoch bietet Niedersachsen in einigen Regionen Hundefreilaufflächen an, teilweise sogar mit eingeschlossenen Seen zum Schwimmen. Prüfe aber, ob diese während der Brut- und Setzzeit frei gegeben sind.
Ausgenommen von der Brut- und Setzzeit sind Straßen und Wege, die unter des Bundesfernstraßengesetz oder das Niedersächsische Straßengesetz fallen. Nun fragst Du Dich vielleicht, was damit gemeint ist? Ich erkläre es Dir gerne: Gebäude, Hofflächen und Gärten, Offizielle Radwege, Gehwege und Parkplätze sowie Gemeinde-, Kreis-, Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen.
Allerdings: Auch in Niedersachsen haben viele Kommunen eigene Regelungen. In meiner Kommune gilt beispielsweise ganzjährig Leinenpflicht – in der angrenzenden Kommune ist es schon wieder ganz anders gehandhabt. Hier jede einzelne Kommune mit ihren Regelungen aufzuzählen, ist natürlich nicht möglich. Deswegen ist es sehr wichtig, dass Du Dich vor dem Besuch oder spätestens bei Deiner Ankunft erkundigst. Denn auch in Niedersachsen sind die Strafen hoch und ein Jäger darf einen wildernden Hund erschießen.
Und im Übrigen: Zwar darf, sofern von der Kommune zugelassen, ein Hund an Straßen frei laufen, aber frage Dich selbst, ob ein Hund an einer befahrenden Straße wirklich abgeleint werden sollte?
Bremen
In Bremen gilt die gleiche Regelung für die Brut- und Setzzeit wie in Niedersachsen, allerdings hier schon ab dem 15. März bis zum 15. Juli eines jeden Jahres. Der Leinenzwang gilt in dieser Zeit Wiesen, Äcker, freie Landschaften, Weiden, Moor- und Ödflächen, Heiden, Weiden und natürlich auch Wäldern und Deichen (auch innerhalb des Stadtgebiets).
In Bremen darf laut bremisches Jagdrecht ein freilaufender Hund auch dann getötet werden, wenn dieser nicht wildert.
Ein genereller Leinenzwang besteht in Bremen nicht. Dennoch gibt es auch hier einige Ausnahmen, die Du beachten solltest. Angeleint bleiben müssen nämlich läufige Hündinnen sowie Hunde bei Menschenansammlungen und Veranstaltungen sowie Öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren und Geschäften.
Hamburg
Innerhalb Hamburgs sind Hunde generell an der Leine zu führen. (ausgenommen natürlich private Grundstücke). Außerdem wird die Leinenlänge in Hamburg auf zwei Meter begrenzt, wenn Hündinnen läufig sind, ein Hund bereits mehrfach Tiere oder Menschen belästigt hat (zum Beispiel durch Anbellen oder Verfolgen) oder bei öffentlichen Versammlungen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Bereichen, die einen vergleichbaren Publikumsverkehr haben, in der Nähe von Spielplätzen, Schulen und vergleichbaren Einrichtungen und allem vergleichbaren.
Auf Volksfesten, auf Märkten, öffentlichen Grünanlagen und Erholungsorten sowie Veranstaltungsorten gilt sogar ein generelles Hundeverbot! Dieses gilt auch für einige Naturschutzgebiete.
In den Wäldern Hamburgs muss Dein Hund ganzjährig an der Leine geführt werden (sofern es sich nicht um eine Hundefreilaufzone handelt). Läuft Dein Hund frei, darf ein Jäger Deinen Hund sowohl erschießen als auch mit einem Fanggerät töten.
Erkundige Dich also bei Deiner Planung von Ausflügen genau, ob Hunde dort erlaubt sind und welche Regelungen jeweils gelten.
Hessen
Hessen hat zwar keine allgemeine Brut- und Setzzeit, aber auch in diesem Bundesland gilt es einiges zu beachten.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Gaststätten, bei öffentlichen Versammlungen und Menschenansammlungen sowie auf Märkten, Messen etc. gilt eine generelle Anleinpflicht. Neben einer Geldstrafe kann eine weitere Folge bei Missachtung sein, dass Dir Dein Hund entzogen wird!
In Wäldern darf Dein Hund prinzipiell frei laufen, sofern er nicht jagt. Auch in Hessen ist der Jäger berechtigt, Deinen Hund zu erschießen, wenn dieser Wild nachstellt. Allerdings als letzte Möglichkeit. Er muss erst mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln versuchen, Deinen Hund davon abzuhalten, dem Wild nachzustellen und darf die Tötung Deines Hundes erst als letztes Mittel betrachten. Kannst Du ihm nachweisen, dass er Deinen Hund fälschlicherweise getötet hat, kannst Du Schadensersatzansprüche geltend machen. Aber mal ganz ehrlich: Das bringt Dir Deinen geliebten Hund dann auch nicht zurück.
In Hessen können Gemeinden übrigens auch eigene Regeln treffen.
Erkundige Dich also bitte genau, ob in Deiner Zielregion entsprechende Regelungen getroffen worden sind.
Nordrhein-Westfalen
Wie sollte es auch anderes sein: Natürlich ist in Nordrhein-Westfalen schon wieder alles anders geregelt, als in den vorgehenden Bundesländern. Eine generelle Brut- und Setzzeit gilt hier nicht, allerdings gilt in NRW in Wäldern außerhalb der Wege Leinenzwang. Hier darf ein Jäger einen Hund erschießen, wenn dieser offenkundig Wild nachstellt, sofern der Hund in der Lage ist, das Wild zu verletzen oder gar zu töten. Solange es dem Jäger zumutbar ist, muss er allerdings im ersten Schritt versuchen, den Hund zu fangen. Die Beweislast liegt hier zwar beim Jäger, allerdings solltest Du Deinen Hund natürlich dennoch anleinen, wenn der Rückruf nicht sicher sitzt.
Außerdem gilt eine generelle Anleinpflicht bei öffentlichen Veranstaltungen, Menschenansammlungen, Volksfesten, öffentlichen Gebäuden, Schulen und KiTas, der Allgemeinheit zugänglichen Parks, Grünanlagen, Gartenanlagen und Kinderspielplätzen sowie Fußgängerzonen und innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr. Zudem müssen ausgewachsene Hunde (entweder ein Gewicht von 20 Kilogramm oder eine Widerristhöhe von 40cm) innerhalb eines Ortes, auf öffentlichen Wegen. Plätzen und Straßen sowie außerhalb des eigenen Grundstückes angeleint werden.
Und nun kommt es: Wenn Du denkst, 5.000 Euro seien eine hohe Strafe, dann solltest Du nun genau hinsehen: Bei Verstoß kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro belegt werden (In Wäldern bis 25.000 Euro). Da ist eine gute Leine doch wesentlich günstiger oder?
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gilt in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September ein Hundeverbot an Stränden (ausgenommen hiervon sind speziell gekennzeichnete Hundestrände).
Außerdem sind Hunde in folgenden Bereichen an der Leine zu führen:
- auf Friedhöfen
- Zelt- und Campingplätzen
- Sportanlagen
- Messen
- Märkten
- Öffentliche Verkehrsmitteln und Gebäuden
- in Mehrfamilienhäusern und auf dem gesamten Grundstück ausgenommen der eigenen Wohnung
- der Allgemeinheit zugänglichen Grünanlagen, Gartenanlagen und Parks
- bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten, Menschenansammlungen
- in Fußgängerzonen, Einkaufsbereichen sowie in allen anderen Bereichen mit ähnlichem Publikumsverkehr
Auch in Schleswig-Holstein sind die Strafen hoch, denn bei Zuwiderhandlung kann dies für Dich eine Geldstrafe bis 10.000 Euro nach sich ziehen.
Allerdings kannst Du Dich in diesem Bundesland von der Anleinpflicht befreien lassen. Dies gilt dann für Dich und Deinen zugehörigen Hund. Du musst in diesem Fall der zuständigen Behörde glaubhaft darlegen, dass Deinem Hund die Anleinpflicht nicht zugemutet werden kann, zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung.
Ein generelles Hundeverbot gilt in Badeanstalten, auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen, Theatern, Konzerten, Vortragsräumen und Versammlungsräumen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und auch Kirchen.
In den Wäldern gilt Leinenpflicht. Wird ein Hund beim Wildern erwischt (er verfolgt oder reißt Wild), darf er von einem Jäger erschossen werden.
Sachsen
Eine generelle Anleinpflicht oder Brut- und Setzzeit gibt es in Sachsen nicht. Hier gelten jedoch in vielen Gemeinden und Kommunen bestimmte Vorschriften. Vor allem in Großstädten solltest Du Dich genau erkundigen, was wo erlaubt ist.
Zwar darf Dein freilaufender Hund in Sachsen nicht ohne eine behördliche Genehmigung getötet werden, dennoch kannst Du mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro bestraft werden, wenn Dein Hund wildert.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gibt es eine Brut- und Setzzeit, die am 1. März beginnt und am 15. Juli endet (also wie in Bremen). Während dieser Zeit darf ein Hund in Wald und Feld sowie angrenzender öffentlicher Straßen nicht abgeleint werden. Lässt Du Deinen Hund dennoch frei laufen, musst Du mit einer Geldbuße bis 25.000 Euro rechnen.
Aufpassen musst Du zudem in Jagdgebieten. Denn befindet sich Dein Hund nicht in deinem Einwirkungsbereich, darf er getötet werden – und zwar auch dann, wenn er nicht wildert.
Thüringen
In Thüringen musst Du nicht mit einer generellen Leinenpflicht rechnen. Auch eine Brut- und Setzzeit gibt dieses Bundesland nicht vor. Dennoch wurden auch hier vereinzelt Sonderbestimmungen beschlossen. Deswegen solltest Du Dich auch hier immer genau informieren, was mit Deinem Vierbeiner erlaubt ist. Gerade in Großstädten wie Erfurt musst Du mit stärkeren Beschränkungen rechnen.
In den Wäldern dieses Bundeslandes gilt genereller Leinenzwang. Gemäß §42 des Thüringer Jagdgesetzes dürfen Personen, die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigt sind, wildernde Hunde mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde töten (gleiches gilt für wildernde Katzen). Als wildernd bezeichnet man einen Hund, der mehrfach Wildnachgestellt hat und hierdurch den Jagdbezirk gefährden könnte. Bestimmte Hunde sind von dieser Tötungsbefugnis befreit: Blindenführhunde, Hirtenhunde, Diensthunde, Jagdhunde und Rettungshunde – sofern sie als solches gekennzeichnet sind und sich im Dienst befinden – ob nun im Einflussbereich des Menschen oder nicht.
Wenn Du mit Deinem Hund in Thüringen unterwegs bist, solltest Du Deinen Hund aber dennoch grundsätzlich angeleint lassen. Sicher ist eben sicher.
Berlin
Eine Brut- und Setzzeit gilt in Berlin zwar nicht, dennoch muss Dein Hund in den Wäldern Berlins sowie auf Grünflächen an der Leine geführt werden, und diese Leine darf höchstens zwei Meter lang sein! In Berlin haben Jäger das Recht, freilaufende Hunde zu erschießen, sofern dieser Wild nachstellt und sich nicht im Einflussbereich des Hundehalters befindet.
Übrigens gibt es in einigen Bereichen Berlins auch ein generelles Hundeverbot! Alternativ bietet die Stadt jedoch auch Hundefreilaufzonen an, damit Dein Hund sich frei bewegen kann.
Brandenburg
Brandenburg hat keine generelle Brut- und Setzzeit, allerdings darf auch hier ein Jäger einen Hund erschießen, der Wild nachstellt und nicht unter der Kontrolle des Besitzers steht.
Dennoch hat Brandenburg sehr genau geregelt, wann ein Hund an der Leine zu führen ist und schreibt sogar vor, wie viele Hunde Du maximal mit Dir führen darfst. Eine erwachsene Person darf maximal drei Hunde gleichzeitig mit sich führen. Eine minderjährige Person sogar nur einen Hund. Die Leine darf maximal zwei Meter lang sein. Außerdem besteht in öffentlichen Verwaltungsgebäuden und Verkehrsmitteln eine Maulkorbpflicht!
Diese Leinenpflicht besteht:
- in Fußgängerzonen und Einkaufszentren
- Mehrfamilienhäusern (auch auf den Zuwegen und gemeinschaftlich genutzten Räumen)
- Parks, Grün- und Gartenanlagen, die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden
- Campingplätzen
- Sportplätzen
- Öffentliche Versammlungen
Auch in Brandenburg gilt in einigen Bereichen ein generelles Hundeverbot. Setzt Du Dich diesem zuwider, kann dies teuer für Dich werden. Die Strafen liegen bei bis zu 10.000 Euro!
Rheinland-Pfalz
Eine gute Nachricht für Urlauber: In Rheinland-Pfalz gilt keine generelle Anleinpflicht, nicht mal in den Wäldern! Dennoch solltest Du vorher prüfen, ob die jeweilige Gemeinde gegebenenfalls Sonderreglungen getroffen hat. Auch bei Ausflügen in Naturschutzgebiete solltest Du Dich vorher erkundigen.
Dein Hund sollte im Freilauf natürlich wirklich hören und beim Rückruf auch umgehend zu Dir kommen. Außerdem sollte eher weder Wildtiere aufstöbern noch diese jagen. Allerdings darf in der Pfalz kein jagender Hund getötet werden! Dennoch: Die Geldbußen können bei bis zu 5.000 Euro liegen.
Bayern
In Bayern gibt es keine generelle Brut- und Setzzeit und auch keinen pauschalen Leinenzwang. Dennoch wurden in Bayern an vielen Orten Sonderreglungen getroffen. Gerade in Großstädten wie München solltest Du unbedingt auf die einzelnen Vorgaben achten.
In Jagdrevieren darfst Du Deinen Hund nicht frei laufen lassen. Ein Jäger darf zum Schutz des Wildes Deinen Hund erschießen. In diesem Bundesland gilt nicht die Regelung, dass er erst anderweitig versuchen muss, das Tier einzufangen.
Erkundige Dich also bitte genau, ob in Deiner Zielregion entsprechende Regelungen getroffen worden sind.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es keine allgemeine Brut- und Setzzeit. Hier kann die Untere Jagdbehörde aber in der Zeit vom 16. Februar bis 15. April (Schonzeit) und in der Brut- und Aufzuchtzeit für bestimmte Gebiete anordnen, dass Dein Hund an der Leine zu führen ist. Erkundige Dich also bitte genau, ob in Deiner Zielregion entsprechende Regelungen getroffen worden sind.
Einen generellen Leinenzwang gibt es übrigens in Baden-Württemberg nicht mit Ausnahmen von Spiel- und Liegewiesen, Kinderspielplätzen oder Wassertretanlagen. Aber hier sollte es zum guten Benehmen gehören, den eigenen Hund anzuleinen. Einige Gemeinden haben zusätzlich noch Sonderreglungen.
Die Untere Jagdbehörde kann für den Zeitraum der allgemeinen Schonzeit (16. Februar bis 15. April) und in Zeiten der Brut- und Aufzuchtszeit durch Allgemeinverfügung für bestimmte Gebiete anordnen, dass beim Betreten der Gebiete zum Zwecke der Erholung Hunde an der Leine zu führen sind.
In Jagdrevieren solltest Du Deinen Hund in Baden-Württenberg jedoch immer anleinen. Ein Jäger dürfte laut Jagdrecht auf den freilaufenden Hund schießen, sofern der nicht im direkten Einfluss durch den Hundehalter steht oder gar Wild nachstellt.
Erkundige Dich also bitte genau, ob in Deiner Zielregion entsprechende Regelungen getroffen worden sind.
Mecklenburg-Vorpommern
Eine Brut- und Setzzeit wie in Bremen oder Niedersachsen auf eine beschränkte Zeit gilt in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Hier gilt Leinenzwang nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, Verkaufsstätten, Tiergärten, bei großen Menschenansammlungen, Volksfesten, Versammlungen und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen.
Außerdem – ganz wichtig – gilt in den Wäldern von Mecklenburg-Vorpommern eine Anleinpflicht! Missachtest Du dieses, kannst dies eine Strafe bis 7.500 Euro nach sich ziehen. Wirst Du mehrfach dabei ertappt, kann Dir sogar der Hund entzogen werden. Auch in Mecklenburg-Vorpommern darf ein freilaufender und nicht unter Aufsicht stehender, wildernder Hund von einem Jäger erschossen oder durch ein Fanggerät getötet werden.
Saarland
Auch im Saarland besteht eine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. In der Zeit vom 1. März bis 30. Juni hat Dein Hund im Wald an der Leine geführt zu werden. Außerhalb dieser Zeit besteht keine generelle Leinenpflicht in den Wäldern. Im Saarland darf ein Jäger nicht einfach einen Hund erschießen. Hier darf nur die Polizei eine Tötung in Ausnahmefällen anordnen. Hältst Du Dich in der eben genannten Zeit nicht an die Leinenpflicht, kann eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Eine generelle Leinenpflicht gilt auch im Saarland bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen und ähnlichem sowie bei Menschenansammlungen, in Aufzügen und bei Volksfesten.
Brut- und Setzzeit und Leinenzwang – mein Fazit
Wie Du siehst, gibt es sehr viel zu beachten. Es reicht also nicht aus, Dich nur mit dem einzelnen Bundesland auseinander zu setzen, sondern musst sogar prüfen, welche Kommune Sonderregelungen getroffen hat. Wenn Du ganz sicher gehen willst, leinst Du Deinen Hund in fremden Umgebungen erst gar nicht ab. Natürlich kommt es selten vor, dass ein Hund von einem Jäger getötet wird, ist aber durchaus schon vorgekommen.
Ich muss ehrlich sagen, dass mir vor der Recherche zu diesem Beitrag nicht bewusst war, wie unterschiedlich die Regelungen doch sind. Der Föderalismus Deutschlands ist in diesem Bereich nicht gerade hilfreich und verunsichert nur. Ich würde mir eine einheitliche und faire Regelung für alle Beteiligten wünschen. Dann könnte man – wenn Corona irgendwann überstanden ist – entspannt innerhalb Deutschlands reisen ohne sich Sorgen machen zu müssen, dass etwas im benachbarten Gebiet bereits verboten ist, was gerade noch erlaubt war.
Mich würde interessieren, wie Ihr dieses Thema seht? Hinterlasst uns gerne ein Kommentar.
(Bildnachweis: depositphotos.com Dog sitters walking their customers @ Kzenon)
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„Auch in Thüringen darf ein Hund von einem Jäger getötet werden, wenn sich dieser nicht nur kurzzeitig aus der Aufsicht von Dir entzogen hat. Wenn sich Hunde in Fallen fangen, dürfen auch diese getötet werden.“
Aussage 1 stimmt schon seit längerem nicht mehr, dazu braucht es eine behördliche Genehmigung. Aussage 2 war schon immer falsch.
Lieber Marcus, vielen Dank für Deinen Hinweis. Vielleicht könntest Du uns einen Link zum entsprechenden Gesetzestext schicken. Dann können wir ganz fix den Text entsprechend anpassen. Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße, Wiebke
Aber gerne: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-JagdGTH2006V5IVZ
§ 42 ThJG „Aufgaben und Befugnisse der Jagdschutzberechtigten“
Herzlichen Dank. Das werden wir natürlich umgehend ändern. Schönes Wochenende :-)
Ist geändert :-)
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