Begleiten unsere Hunde uns nicht alle? Ja, den Begriff des Begleithundes kann man durchaus falsch verstehen. Ein Begleithund hat eine bestimmte Ausbildung genossen und ist mit seinem Hundeführer dafür bei einem Prüfungstermin erschienen und hat diese erfolgreich bestanden. Wäre die Prüfung nicht von Erfolg gekrönt, so würden wir lediglich von einem gut ausgebildeten Familienhund sprechen. Die Begleithundeprüfung darf nur von Ausbildungszentren für Hunde durchgeführt werden, die dem VDH / FCI angeschlossen sind.
Alle anderen Hundeschulen können alternativ zur Begleithundeprüfung einen Hundeführerschein mit entsprechender Sachkundeprüfung anbieten. Diesbezüglich sollte man sich auch in der heimischen Region erkundigen. Denn in diversen Regionen wird mittlerweile ein Hundeführerschein bzw. die Begleithundeprüfung verlangt, wenn es sich um einen „Erst-Hunde-Besitzer“ handelt. Grundsätzlich eine Idee, die gar nicht so übel ist.
Warum „muss“ man in die Hundeschule?
Für einen Welpen ist das Leben aufregend. Und trotzdem ist es wichtig, dass er recht früh lernt, auf die Kommandos seines Herrchens / Frauchens zu hören. Davon kann eventuell sogar sein Leben abhängen. Nur weiß er das noch nicht. Erfahrene Hundehalter können ihren Welpen meist alles Notwendige beibringen. Und doch ist es in der Hundeschule bereits in der Welpenstunde eine ganz andere Situation, als wäre man zu Hause mit den bekannten Tieren oder eben sogar alleine.
Genauso verhält es sich übrigens auch mit einem älteren Hund, der noch ein wenig mehr Erziehung benötigt. Gerade die Hunde aus dem Tierschutz oder der Tierrettung haben schlechte Erfahrungen gemacht oder auch gar keine Erziehung genossen, sodass sie noch einiges aufzuholen haben. Dies ist unter anderem in Gruppenstunden, aber bei Bedarf auch in Einzelstunden in der Hundeschule möglich. Zu Hause, mit Verlaub gesagt, ist man doch manchmal etwas betriebsblind. Da werden Fehler dann schöngeredet oder man bemerkt sie nicht einmal.
Allerdings ist der Gang zur Hundeschule natürlich nicht automatisch mit dem Absolvieren der Begleithundeprüfung gekoppelt. Hierbei handelt es sich um einen konkret ausgeschriebenen Lehrgang, der nach konkreten Regeln aufgebaut ist.
Die Begleithundeprüfung
Um zur Begleithundeprüfung zugelassen zu werden, muss der Hundehalter / Hundeführer zunächst eine Sachkundeprüfung zur Hundehaltung ablegen. Hierin werden grundlegende Fragen zum Thema Hundehaltung gestellt, um sicherzustellen, dass ausreichend Grundwissen vorhanden ist, um einen Hund artgerecht halten zu können.
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Anmerkung des Autors: Artgerecht ist ein weitgefasster Begriff und wird oftmals sehr kontrovers diskutiert. Deshalb wird die Definition des VDH / FCI zu Grunde gelegt, um eine einheitliche Linie zu schaffen.
Wird die Sachkundeprüfung nicht bestanden, kann auch die Begleithundeprüfung nicht in Angriff genommen werden – egal, wie gut der Hund ausgebildet ist.
Das Alter ist für die Begleithundeprüfung nicht entscheidend. Auch ein älterer Hund kann durchaus noch die Prüfung bestehen. Wichtig ist, den Hund als gut ausgebildeten Partner an seiner Seite zu wissen, der Gehorsam zeigt und dennoch freudig bei der Sache ist. Dies ist am besten möglich, wenn das Lieblingsspielzeug oder ein Leckerchen ins Training eingebaut wird, sodass es in den Prüfungspausen dem Hund die Nervosität, den Leistungsdruck nehmen kann. In der Prüfung selbst haben beide nichts verloren.
Es versteht sich von selbst, dass die Vorbereitung auf diese Prüfung von einem versierten, zertifizierten Hundetrainer durchgeführt wird, sodass eine optimale Hinführung zu einem positiven Prüfungsergebnis vorausgesetzt werden kann.
Die Begleithundeprüfung in drei Teilen
Der Sachkundenachweis des Hundeführers
Es ist die grundlegende Sachkenntnis über das Wesen und die Biologie des Hundes nachzuweisen. In einigen Bundesländern ist der Sachkundenachweis ein Pflichtvoraussetzung für die Hundehaltung. Wird der Hund beim Ordnungsamt angemeldet, ist er vorzulegen! Doch gibt es auch gute Nachrichten: Wer den Sachkundenachweis einmal abgelegt hat, wird es für den Rest seines Lebens nicht mehr machen müssen.
Bei jeder Begleithundeprüfung, die dieser Hundehalter mit einem Hund ablegen möchte, muss der Sachkundenachweis erneut vorgelegt werden.
Die Unterordnung
Folgende Anforderungen müssen in diesem zweiten Teil erfüllt werden:
- Grundstellung: Der Hund geht auf der linken Seite seines Hundeführers. Sobald dieser stehen bleibt, setzt sich der Hund ohne weiteres Kommando hin.
- Die Leinenführigkeit in unterschiedlichen Gangarten: Hierzu gehören langsames, normales Gehen sowie das Laufen, geradeaus sowie mit Links- und Rechtswinkel.
- Die Kehrtwendung: Bei dieser Aufgabe dreht sich der Hundeführer um 180°, wobei die Leine auf den Rücken geführt wird. Das Ziel der Übung ist, dass der Hund in jedem Fall auf der linken Seite des Hundeführers weiterläuft – auch nach mehreren Wendungen.
- Die Freifolge: Die vorherige Abfolge wird wiederholt, allerdings ohne Leine. Die Freifolge beinhaltet die unterschiedlichen Gangarten, die Kehrtwendung und selbstverständlich auch das Gehen durch die Gruppe.
- Das Absitzen: Der Hundeführer lässt den Hund sitzen. Nun entfernt er sich von ihm, ohne dass der Hund sich vom Platz rührt. Der Hundeführer geht zu ihm zurück, um ihn wieder abzuholen.
- Das Ablegen: Der Hundeführer lässt den Hund sich ablegen. Nun entfernt er sich von ihm. Aus einigen Metern Entfernung ruft er den Hund nun zu sich heran. Der Hund ist aufgefordert korrekt vorzusitzen. Wird das Kommando „Fuß“ gegeben, hat er sich korrekt auf die linke Seite zu begeben.
- Ablegen unter Ablenkungen: Wie in der vorherigen Übung wird der Hund abgelegt, der Hundeführer entfernt sich ein Stück. Mit dem Rücken zum Hund bleibt er dort stehen. In der Zwischenzeit allerdings gehen andere Hunde mit ihren Hundeführern an dem Hund vorbei, zwischen Hund und Hundeführer hindurch. Der abgelegte Hund bleibt im Optimalfall ruhig liegen, ohne sich zu rühren. Sollte er aufstehen, den anderen Hunden folgen oder sich wälzen, werden Punkte gestrichen.
Der Verkehrsteil
Nun ist der Zeitpunkt gekommen, an dem die Straßentauglichkeit des Hundes überprüft wird. Jogger, andere Personen, Fahrradfahrer und natürlich auch andere Hunde werden bei diesem Prüfungsteil an dem Hundeführer und seinem Hund vorbeikommen. Jede einzelne Gegebenheit müssen die beiden meistern. Zudem wird die Geräuschkulisse der Straße nachgestellt: Hupen, Fahrradklingeln, Autogeräusche, das Durcheinanderreden vieler Menschen.
In diesen drei Teilbereichen muss sich der Hund bewähren. Dabei ist jeder Teil einzeln zu bewerten. Zusammen können insgesamt 60 Punkte erreicht werden. Die Einzelteile werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ markiert. Die genaue Punktzahl wissen eigentlich nur die Prüfer. Allerdings ist es notwendig, beim Verkehrsteil mindestens 70% zu erreichen. Nur die Prüfungsteilnehmer, die mehr als 70% erreicht haben, erhalten die Note „bestanden“. Mitunter kann dies von den Prüfungsrichtern und ihren Erwartungen abhängig sein.
Es ist kein leichter Weg, um das Prüfungsziel zu erreichen. Ganz besonders, wenn man die Begleithundeprüfung zum ersten Mal angeht. Für gewöhnlich aber haben Hunde wie auch Hundeführer großen Spaß, sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Prüfung selbst.
Und hey: Durchfallen kann jeder einmal. Dann versucht man es halt bei der nächsten Prüfung noch einmal.
Ab wann kann die Hundeausbildung beginnen?
Die Grundausbildung für jeden Hund beginnt eigentlich direkt bei der Geburt. Denn mit jedem Tag lernt der Welpe etwas Neues dazu. Dazu gehört natürlich auch an der Leine laufen, die Grundkommandos zu befolgen und auch, sich anderen Hunden gegenüber sozial zu verhalten, ohne das natürlich Spielverhalten zu verlieren.
Die tatsächliche Begleithundeausbildung hingegen sollte erst in einem Alter von gut 12 Monaten beginnen. In diesem Alter ist der Hund bereits erfahren genug, um zu verstehen, was der Hundeführer von ihm möchte. Andererseits ist er immer noch neugierig und wissbegierig genug, um sich auf alle neuen Lektionen einzulassen.
Wie bei jeder Ausbildung ist wichtig, dass der Hund zu nichts gezwungen wird und stets Spaß beim Erlernen der Lektionen behält.
Natürlich stellt sich immer wieder die Frage, ob die Begleithundeausbildung notwendig ist. Es ist richtig, sie ist nicht zwingend notwendig, um mit einem Hund sehr gut umgehen zu können bzw. einen sehr gut erzogenen Hund zu besitzen. Allerdings ist es heute für viele Menschen ein Bedürfnis, mit ihrem Hund in der einen oder anderen Hundesportart aktiv zu sein. Wer an Wettkämpfen teilnehmen möchte, benötigt allerdings die bestandene Begleithundeprüfung.
Wer einen so genannten Listenhund besitzt, benötigt vielerorts zudem eine Hundehaltererlaubnis und einen Hundeführerschein. Ein Wesenstest ist zusätzlich notwendig.
Welche Hunderassen gehören zu den typischen Begleithunderassen?
Die Begleithunde finden wir in der FCI-Gruppe 9. Korrekt wird diese Gruppe „Gesellschafts- und Begleithunde“ genannt. Unter anderem befinden sich die folgenden Hunderassen in dieser Gruppe:
- Belgischer Griffon
- Bichon à poil frisé
- Bologneser
- Havaneser
- Bolonka Zwetna
- Cavalier King Charles Spaniel
- Chihuahua
- Malteser
- U.v.a.
Was also genau ist nun der Begleithund?
Der Begriff wird unterschiedlich eingesetzt. So verstehen die meisten Menschen darunter den besten (vierbeinigen) Freund des Menschen, der so oft wie möglich an seiner Seite ist und mit ihm durch dick und dünn gehen kann.
Diese Bezeichnung wird unter anderem für eine große Anzahl Hunderassen verwendet, die ausschließlich zu diesem Zweck gezüchtet werden. Genau genommen wird in diesem Fall von Begleit- und Gesellschaftshunden gesprochen.
… und die anderen Begleithunde? Mitunter werden die Begriffe Begleithund und Therapiehund miteinander vermischt. In diesen Fällen wird daraus der therapeutische Begleithund. Auch der Schulbegleithund ist eine Variante. Zudem finden wir noch die assistierenden Begleithund.
Diese Hunde müssen bestimmte Voraussetzungen, wie innere Ruhe, angstfrei vor Kontakten jeder Art und Lärm, mitbringen. Es versteht sich von selbst, dass eine intensive Ausbildung notwendig ist, um die Tiere auf ihren kommenden Einsatz vorzubereiten. Am Ende steht eine Prüfung – klar!
Begleithunde im therapeutischen Bereich brauchen einen guten Ausgleich zu ihrer Tätigkeit. Denn in ihrem „Privatleben“ handelt es sich um ganz normale Familienhunde, die laufen, spielen, zum Hundesport oder auf die Hundewiese zu ihren Kumpels gehen und sich selbstverständlich auch von ihrer Familie betüddeln lassen. Im „privaten“ Umfeld sammeln sie die Kraft, immer wieder mit großer Freude zu ihren Patienten zu gehen.
Die therapeutisch ausgebildeten Begleithunde
Hierunter verstehen wir die Hunde, die im therapeutischen Bereich eingesetzt werden. So finden wir sie beispielsweise in Therapiezentren für autistische Personen, in Praxen für Ergo-, Logo- und Verhaltenstherapie. Sie nehmen den eine Übung einmal nicht geklappt hat. Sie sind als Unterstützung für den Therapeuten in vielen Therapiesitzungen dabei. Hunde besitzen ein untrügliches Gespür dafür, in welcher Gemütsverfassung sich der Patient, egal ob groß oder klein, gerade befindet. So können sie „ihren Patienten“ dort abholen, wo er sich gerade befindet – eben auf Vierbeinerart.
Therapiehunde werden auch gerne als Besuchshunde im Hospiz, im Pflegeheim oder in seltenen Fällen sogar im Krankenhaus akzeptiert. Gerade chronisch kranke, alte oder bettlägerige Menschen wissen die Anwesenheit, die Berührung eines Hundes zu schätzen. Nicht selten fließen Tränen bei diesen Zusammenkünften.
Der Schulbegleithund macht seinem Namen alle Ehre: Er darf mitten rein in Getümmel, in die Klasse der Schule bzw. in den Kindergarten. Auch er sorgt mit seiner Anwesenheit für einen ruhigeren Tagesablauf. Kein Wunder, für den Aufenthalt des Hundes im Klassenraum werden konkrete Spielregeln mit den Kindern festgelegt. Der Hund selber hat eine entsprechende Ausbildung durchlaufen. Denn er muss im wahrsten Sinne des Wortes ein dickes Fell haben. Somit sind nur Hunde für den Job als Schulbegleithund geeignet, die vollkommen in sich ruhen, von Natur aus. In der Schule ist es laut, eng und ständig will man gestreichelt werden. Letzteres kann auch einmal etwas ruppiger werden.
Dafür aber werden die Kinder zum einen Disziplin lernen, um dem Hund eine angenehme Atmosphäre zu ermöglichen. Auf der anderen Seite lernen sie, vorurteilsfrei auf das Tier zuzugehen und somit vielleicht ihre eigenen Ängste und Impulse zu kontrollieren. Dies alles führt zu einer entspannten Lernatmosphäre. Wie viel entspannter und gleichzeitig konzentrierter kann gelernt werden, wenn sich aufmunternd eine Hundeschnauze auf das Bein legt und der Hund einen auffordernd anschaut?
Die große Ausnahme – der Assistenzhund
Unter der Begrifflichkeit Assistenzhund verbergen sich unter anderem die Blindenhunde sowie die Assistenzhunde für Behinderte und chronisch Kranken wie schwere Diabetiker oder Epileptiker. Sie werden ganz konsequent auf die Aufgaben, die sie zu erfüllen haben, vorbereitet. Der Blindenhund lernt die Signale seines Halters ebenso zu deuten wie das Geschehen des Straßenverkehrs.
Der Hund eines Epileptikers hingegen lernt die kleinsten Anzeichen seines Besitzers zu deuten und Alarm zu geben, wenn ein Anfall bevorsteht. So kann dieser oftmals rechtzeitig Medikamente nehmen, um den Anfall abzuwenden. Für den Hund ist dies Schwerstarbeit, denn er hat nicht, wie die anderen Therapiehunde, Urlaub bzw. Freizeit. Er ist ja irgendwie dauerhaft im Einsatz. Doch natürlich kommt er trotzdem auch zu seinem Recht, einfach nur Hund sein zu dürfen. Dies ist gewissermaßen eine seiner Einstellungsbedingungen.
FAQ
🐶 Was ist ein Begleithund?
Der Begleithund ist ein gut erzogener Hund, den sein Besitzer überall mit hin nehmen kann, der trotz aller Ablenkungen auf jedes Kommando hört und sich nicht zu Spielchen hinreißen lässt, außer es ist gerade erlaubt, etwa auf der Hundewiese. Eine andere Interpretation des Begleithundes ist der Therapie-, Assistenz- und Schulhund. Sie werden landläufig ebenfalls als Begleithund bezeichnet, gehen allerdings durch eine viel intensivere Ausbildung.
🐶 Welche Hunderassen gehören zu den Begleithunden?
Vorrangig gehören in diese Gruppe kleine Hunderassen wie der Chihuahua, der Bolonka Zwetna und so weiter.
🐶 Ist es notwendig, eine Begleithundeprüfung zu machen?
In den meisten Bundesländern ist die Begleithundeprüfung nicht notwendig. Einige wenige jedoch verlangen sie zur Anmeldung bei Ordnungsamt. Insbesondere bei Ersthundehaltern wird darauf ein besonderes Augenmerk gelegt. Dieser Begleithundeprüfung geht die Sachkundeprüfung des Hundehalters voraus.
🐶 Kann die Begleithundeprüfung ohne Vorbereitung absolviert werden?
Wer seinen Hund von Grund auf hervorragend ausgebildet hat, wird keine Hundeschule benötigen. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem die Hundehalter, die bereits mehrere Hunde ausgebildet haben und daher die Vorgänge der Hundeschule kennen. Ersthundehalter oder unsichere Hundehalter sollten auf jeden Fall einen guten Hundetrainer zur Unterstützung heranziehen.
🐶 Wird das Ergebnis der Begleithundeprüfung benötigt, außer zur Vorlage beim Ordnungsamt?
Wer mit seinem Hund in die Zucht oder zu Hundesportveranstaltungen gehen und an entsprechenden Prüfungen teilnehmen möchte, benötigt das Prüfungsergebnis zur Vorlage bei der Veranstaltung. Anderenfalls kann die Teilnahme verweigert werden. Hintergrund ist der reibungslose Ablauf der Veranstaltung, was selbstverständlich nur mit wohlerzogenen Hunden und gut vorbereiteten Hundehaltern möglich ist.