Sind Sie nicht auch manchmal überrascht, wie viele Angebote in puncto Hundeausbildungen in den Hundeschulen des Landes angeboten werden? Selbstverständlich ist auch die Ausbildung dabei, die man als Grundausbildung bezeichnen kann: Die Begleithundeprüfung. Auf ihr basieren nicht nur viele andere Ausbildungsgänge des Hundes.
Auch wird ist sie oftmals die Voraussetzung, um an Hundeausstellungen oder Züchterveranstaltungen teilnehmen zu dürfen. Der Grund ist einfach: In der Begleithundeprüfung werden alle Kommandos durchgenommen und erlernt, die ein gehorsamer (Begleit-)Hund beherrschen muss.
Sowohl der Gehorsam des Tieres als auch sein Verhalten in der Öffentlichkeit stehen hier im Fokus. Insgesamt beinhaltet die Prüfung vier Teile. Auch wenn sie getrennt voneinander durchgeführt werden, sind sie gleichermaßen wichtig.
Weshalb wird die Begleithundeprüfung durchgeführt?
Wie man vielerorts sehen kann, sind nicht alle Hunde so gut erzogen, dass man den Alltag problemlos mit ihnen durchleben kann. Wer die Begleithundeprüfung durchläuft, kann sich sicher sein, dass sein Hund nicht nur das übliche „Sitz“, „Platz“, „Bleib“ und „Komm“ beherrscht. Auch die soziale Interaktion mit anderen Hunden, Nervenstärke im Straßenverkehr und verträglicher Umgang mit den Menschen gehören zu den Aufgaben, die Hund und Herr beherrschen müssen. Wenn alles im Ausbildungsgang gut läuft, wachsen Hund und Herr zu einem tollen Team zusammen.
Kann jeder Hund an der Begleithundeausbildung teilnehmen?
Es muss unterschieden werden zwischen der eigentlichen Begleithundeausbildung und der daraus folgenden Begleithundeprüfung. Die Begleithundeausbildung steht selbstverständlich jedem Hund-Mensch-Gespann offen. Das Wissen, das beide in dem Lehrgang aufnehmen, wird auf jeden Fall zu einer besseren Kommunikation zwischen den beiden führen.
- Das Mindestalter zum Ablegen dieser Prüfung liegt bei fünfzehn Monaten.
- Anhand einer Tätowierung oder eines Chips ist der Hund einwandfrei zu identifizieren.
- Der Stammbau oder eine entsprechende Leistungsurkunde können die Identifikation einwandfrei belegen.
- Korrekte, vorgeschriebene Impfungen, nachgewiesen durch den Impfpass
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch den Halter
- An einem Prüfungstermin kann der Hundebesitzer mit maximal zwei Hunden teilnehmen.
- Jeder Hundehalter muss einen Sachkundenachweis vorlegen. Dieser bestätigt, dass der Hundehalter über die notwendigen Grundlagen verfügt, einen Hund nicht nur zu halten und zu versorgen, sondern ihn auch noch souverän zu führen und zu kontrollieren.
Wer darf die Begleithundeprüfung durchführen?
Der Ausbilder muss über die Fähigkeiten verfügen, das notwendige Wissen an die Teilnehmer übertragen zu können. Es versteht sich von selbst, dass er einen Nachweis über die Fortbildung zum Ausbilder für die Begleithundeprüfung erbringen muss.
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Die Prüfung kann in vielen Vereinen, die sich im VDH organisieren, aber auch in diversen Hundeschulen absolviert werden. Sind Sie auf der Suche nach einer solchen Schule, ist es ratsam, nach der Berechtigung zu fragen. Sollte keine Erlaubnis vorhanden sein, die Begleithundeprüfung abzunehmen, wäre die ganze Mühe letztlich umsonst.
Der vierteilige Ablauf der Begleithundeprüfung
Punkt 1: Schriftliche Prüfung über die theoretischen Grundlagen
In dieser Teilprüfung ist das Wissen des Hundehalters über Hunde im Allgemeinen und die Hundehaltung im Besonderen gefragt. Überwiegend besteht dieser Prüfungsteil auf Multiple Choise Fragen. Das bedeutet, dass Sie die richtigen Antworten unter mehreren Optionen herausfinden und ankreuzen müssen.
Zudem werden einige offene Fragen gestellt. Sie sind mit einem Fließtext zu beantworten. Je nachdem bei welche Hundeverband die Prüfung abgelegt, können die Fragen in Bezug auf die Hunde variieren.
Um diese Teilprüfung zu bestehen, ist es notwendig, mindestens 70% der Punktzahl zu erhalten. Danach ist der bestandene Sachkundenachweis des Hundehalters in allen zukünftigen Prüfungen gültig.
Punkt 2: Die einwandfreie Identifikation des Hundes sowie die Unbefangenheitsprüfung
Das Identifizieren erfolgt entweder über einen individuellen Chip, der vom Tierarzt gesetzt wird, oder aber mittels Tätowierung. Bei dieser kann beispielsweise in einem Ohr die Postleitzahl des Tierarztes, der das Tatoo gesetzt hat, erscheinen. Im anderen Ohr wird die von Tierarzt vergebene, individuelle Nummer des Hundes angezeigt.
Diesbezüglich kann es natürlich auch andere Vorgehensweisen geben. Eines aber ist überall gleich: Das Tattoo wird selbstverständlich im Impfausweis, wie auch beim behandelnden Tierarzt und somit auch beim übergeordneten Register erfasst.
Die meisten Tierärzte neigen dazu, den Chip zu verwenden, weil es eine einfache Variante ist, die auch international Gültigkeit findet. Zudem ist der Chip für gewöhnlich ohne Probleme zu lesen. Ist ein Tattoo schlecht gesetzt, kann es nicht immer einwandfrei gelesen werden.
Die Unbedenklichkeitsprüfung ist vielen als Wesenstest bekannt. Es ist möglich, sie im Übungsfeld, aber auch außerhalb durchzuführen. Der Ausbildungsleiter oder aber einer der Prüfungsrichter wird den Hund berühren. Zudem überprüft er dessen Verhalten in Bezug auf andere Menschen und Hunde. Es wird erwartet, dass der Hund weder aggressiv noch ängstlich auf das Anfassen oder die Mensch-Hunde-Begegnungen reagiert. Wird dieser Teil nicht bestanden, ist die Prüfung an diesem Punkt beendet.
Punkt 3: Die Unterordnungsfähigkeit des Hundes
Bei diesem Teil der Prüfung handelt es sich um den Hauptteil. Hierbei wird das Zusammenspiel des Team Mensch-Hund auf dem Trainingsplatz ganz genau unter die Lupe genommen und beurteilt. Verschiedene Kommandos werden Ihnen und Ihrem Hund aufgetragen.
Selbstverständlich gehört die Leinenführigkeit in verschiedenen Gangarten dazu – Normalschritt, Schnellschritt, Langsamschritt sowie der Winkelarbeit. Eng, freudig und aufmerksam – so soll der Hund neben Ihnen gehen. Am Beginn der Übung ist es zulässig, ein Hörzeichen zu geben.
Kommt es zum Stehenbleiben, so soll sich der Hund eigenständig direkt neben Sie hinsetzen. Es wird vorausgesetzt, dass während der gesamten Prüfung der Leinenführigkeit diese durchhängt. Das eigenständige Folgen des Hundes wird vorausgesetzt.
Die folgende Übung führt Hund und Herrn durch eine beliebige Menschengruppe. Es wird in der Nähe eines vollkommen fremden Menschen stehengeblieben. Die Erwartung an den Hund ist absolutes Desinteresse an den Menschen, Gelassenheit und das eigenständige Hinsetzen, sobald stehengeblieben wird.
Beim ersten Durchgang wird der Hund an der Leine geführt. Beim zweiten Durchgang geht der Hund ohne Leine. Es ist durchaus möglich, dass unterschiedliche Laufschema abgefordert werden. Damit ist dieser Prüfungsteil noch nicht zu Ende. Es folgen zwei weitere Übungsabschnitte ohne Leine. Man nennt dies „Freifolge“.
Eine wichtige Übung in diesem Teil ist die Sitzübung. Das Team läuft eine lange Gerade hinunter, wobei der Hund sich in der „Fuß-Position“ befindet. Nach 10 – 15 Schritten werden Sie eine Grundstellung einnehmen und dabei dem Hund das Sitz-Kommando geben.
Nun entfernen Sie sich weitere 15 Schritte. Der Hund hat entspannt und gelassen auf seinem Platz sitzenzubleiben. Dabei soll er Sie dennoch aufmerksam mit den Augen fokussieren. Sie holen den Hund nun wieder ab. Er darf aber nicht aufstehen, bevor das Kommando „Fuß“ gefallen ist.
Als nächstes folgt die Übung des Ablegens und Bleibens. Wie bei der vorherigen Übung geht das Team circa 15 Schritte, bis Sie eine Grundstellung einnehmen und dem Hund das Kommando „Platz“ geben. Sie bewegen sich weitere 30 Schritte, während der Hund auch dieses Mal aufmerksam und doch ruhig und gelassen auf seinem Platz verbleibt. Rufen Sie den Hund nun zu sich. Ruhig und konzentriert, aber auch zügig macht dieser sich auf den Weg zu Ihnen.
Dieser Vorgang sollte nicht hektisch wirken, sondern absolut kontrolliert. Bei Ihnen angekommen setzt sich der Hund eigenständig vor Sie hin, um auf das nächste Kommando zu warten. Es folgt das Kommando „Fuß“, wobei sich der Hund eigenständig auf die linke Seite des Hundeführers begibt. Als Variation dieser Übung kann der Hund zunächst zum Sitzen, dann zum Liegen gebracht werden. Erst nach dem Sitzen wird die Leine entfernt und lassen ihn dann zum Abliegen kommen. Nun entfernen Sie sich wieder und bleiben nach 30 Metern mit dem Rücken zum Hund stehen.
Wie üblich werden die Prüfungsteile mit Punkte bewertet. 60 Punkte sind erreichbar. Davon müssen Sie mindestens 70% erreichen. Da wären also 42 Punkte, um den weiteren Teil der Prüfung in Angriff nehmen zu dürfen.
Punkt 4: Der Verkehrsteil, auch Außenprüfung genannt
In diesem Teil der Prüfung geht es darum, die konkreten Alltagssituationen, die Realität zu testen. Wieder wird von Ihrem Hund erwartet, dass er nervenstark und gelassen auch diesen Prüfungsteil absolviert. Damit dieser Teil für den Hund so herausfordernd wie möglich ist, wird Teil 4 gerne auf einem Parkplatz, am Bahnhof oder ähnlich gut besuchten Plätzen stattfinden.
Wie üblich wird erwartet, dass der Hund weder an der Leine zerrt, noch darf er sich zieren und gezogen werden müssen. Wenn es sich einrichten lässt, wird noch ein oder mehrere Fahrradfahrer und ein oder mehrere schreiende Kinder eingeplant. Denn genau diese Anforderungen machen es vielen Hunden schwer, diesen Prüfungsteil zu bestehen.
Auch die so genannte Anbinde-Prüfung wird gerne eingebaut. Hierbei wird der Hund an einem Zaun oder ähnlichem angeleint, soll dort mit dem Kommando „Sitz“ oder „Platz“ gelassen, aber aufmerksam auf seinen Besitzer warten, während verschiedene Menschen an ihm vorbeiziehen. Diese haben oftmals einen Hund dabei, um auch diesen Punkt abhaken zu können.
Haben Sie auch diesen vierten Teil erfolgreich hinter sich gebracht? Dann kann man gratulieren, denn nun besitzen Sie für diesen Hund, mit dem Sie die Prüfung absolviert haben, das Begleithundezertifikat.
Wofür genau wird das Begleithundezertifikat benötigt?
Natürlich mag man sich nun fragen, warum die Begleithundeprüfung überhaupt absolviert werden sollte. Denn sie ist in keinem der Bundesländer Vorschrift, um einen Hund halten zu dürfen. Viele Menschen denken sich ja auch, dass es gar nicht so schwer sein kann, einen Hund konsequent zu erziehen. Wie wir aber alle wissen, ist nicht jeder Hund pflegeleicht und „läuft einfach so mit“. Die Begleithundeprüfung ist also für Hund und Halter die ultimative Prüfung, um Gehorsam, Disziplin und Gelassenheit im Alltag zu zeigen.
Dies führt nun allerdings zur nächsten Frage: Was fängt man letztlich mit dem Prüfungszertifikat an?
- Die Teilnahme an offiziellen Wettbewerben im Bereich des Hundesports: Wer sich zu einem Wettbewerb anmelden möchte, muss spätestens am Wettkampftag das Zertifikat vorweisen können. Ansonsten darf der Hund nicht am Wettkampf teilnehmen.
- Die Teilnahme an weiterführenden Prüfungen und Ausbildungen: Auch in diesem Fall ist das Zertifikat ein MUST HAVE. Ohne den Nachweis dieser Grundausbildung können die weiteren Prüfungen nicht in Angriff genommen werden.
- Der Nachweis des guten Verhaltens des Hundes: Jeder wünscht sich einen gelassenen, gut erzogenen Hund, mit dem man sich überall problemlos überall blicken lassen kann – auf dem Hundeplatz, an der Badestelle (Bsp. Badesee), im ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehr), in Menschenmengen und natürlich auch beim Spazierengehen und Begegnungen mit anderen Tieren sowie Fahrzeugen aller Art.
Muss die Vorbereitung im Hundezuchtverein durchgeführt werden?
So gut wie alle Hundezuchtvereine bieten diese Vorbereitungskurse an. Doch auch viele Hundeschule führen sie in regelmäßigen Abständen durch. Wer dies nicht möchte, hat selbstverständlich auch die Option, sich eigenständig vorzubereiten.
Da die Hundeschulen, aber auch die Hundezuchtvereine konkrete auf die Prüfung vorbereiten, ist es durchaus sinnvoll, sich für diese Kurse anzumelden. Insbesondere für die Arbeit mit dem Hund kann die Unterstützung durch die Trainer von großem Nutzen sein. Sie wissen genau, worauf zu achten ist und wie eventuelle Fehler korrigiert werden können.
FAQ
🐶 Muss jeder Hundebesitzer die Begleithundeprüfung absolvieren?
Nein, hierbei handelt es sich um eine Prüfung, die entweder aus freien Stücken oder aufgrund der angestrebten Ausbildung des Hundes abgelegt wird. Sie ist die Basis für weitere Ausbildungsgänge, aber auch die Eintrittskarte zu Wettbewerben und Zuchtveranstaltungen. Nur wer diese Prüfung absolviert hat, kann auch durch Vorlage des Zertifikates an Wettbewerben und Veranstaltungen der Zuchtvereine teilnehmen.
🐶 Aus wie vielen Teilen besteht die Begleithundeprüfung?
Insgesamt sind vier Teile zu bestehen: Der Sachkundenachweis des Halters, die Unbefangenheitsprüfung des Hundes, die Unterordnung des Hundes, die Außenprüfung.
🐶 Dürfen kleine Fehler gemacht werden?
Natürlich dürfen auch in dieser Prüfung kleine Fehler bzw. Punktabzüge vorhanden sein. Jedoch muss in jedem einzelnen Teil ein Prozentsatz von 70% erreicht werden, um die Prüfung letzten Endes bestehen zu können.
🐶 Wenn eine Teilprüfung nicht bestanden wurde, muss dann die gesamte Prüfung wiederholt werden?
Da jeder Tag anders verlaufen kann, wird, mit Ausnahme des Sachkundenachweises des Halters / Hundeführers die gesamte Prüfung wiederholt werden müssen. Jeder Prüfungsverlauf kann anders aussehen, etwa eine andere Witterung, andere Menschen, ein anderes Gelände. Genau diese Unterschiede können aber entscheidend für die Reaktion und den Gehorsam des Hundes sein. Es ist allerdings durchaus möglich, dass die verschiedenen Zuchtvereine diesbezüglich eigene Vorschriften festgelegt haben. Am besten fragen Sie dort nach, wo die Prüfung abgelegt werden soll.