Was ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Für einen Tierhalter ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung eine sehr wichtige Versicherung. Denn er haftet für alle durch sein Tier verursachten Schäden und muss entsprechend auch finanziell dafür geradestehen. Katzen und andere Kleintiere, auch Vögel, werden durch die Private Haftpflichtversicherung ihrer Halter abgedeckt. Hunde und Pferde müssen separat versichert werden.
Ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde Pflicht?
Ob eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde Pflicht ist, hängt vom Bundesland ab. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen besteht eine generelle Pflicht jeden Hund zu versichern, unabhängig von Rasse und Größe. In den übrigen Bundesländern werden hauptsächlich Halter von als gefährlich eingestuften Hunden, die beispielsweise einer bestimmten Rasse oder einem entsprechenden Phänotyp zugehörig sind. Auch kann die Versicherungspflicht für Hunde ab einer bestimmten Größe oder einem bestimmten Gewicht bestehen. Darüber hinaus geben manche Bundesländer vor, wie hoch die Versicherungssummen mindestens sein müssen. Im Saarland muss die Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1 Million Euro betragen.
Sinnvoll ist es, sich im Vorfeld mit den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes auseinanderzusetzen und auch die Kosten für eine Versicherung mit in die Planung, gerade bei einer Neuanschaffung eines Hundes, mitaufzunehmen.
Was kostet eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Die Kosten für eine Tierhalterversicherung richten sich, wie bei den meisten Policen, nach dem Umfang der vereinbarten Risiken sowie nach Eigenschaften des zu versichernden Tieres. Beispielsweise können bestimmte Rassen, die aus statistischen Gründen als „risikoreich“ eingestuft werden (oder in manchen Bundesländern als Listenhund geführt werden), einen höheren Beitrag verursachen oder sogar im Einzelfall abgelehnt werden. Fatal ist das beispielsweise, wenn durch den Wohnort die Versicherungspflicht vorhanden ist. Auch hier empfiehlt es sich, im Vorfeld alle möglichen Informationen einzuholen.
Die meisten Versicherer bieten Deckungssummen zwischen fünf und zwanzig Millionen EURO an und befinden sich damit im Rahmen der Vorgaben einzelner Bundesländer.
Wie bei fast allen Versicherungen ist es auch bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung möglich, die Prämie zu senken, indem ein Selbstbetrag vereinbart wird. Zudem kann eine jährliche Zahlweise ebenfalls den Gesamtjahresbetrag senken.
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Was deckt die Tierhalterhaftpflichtversicherung ab?
Folgende Leistungen werden durch diese Versicherung abgedeckt:
- Personenschäden
- Vermögensschäden
- Sachschäden
Dies ist nun sehr allgemein formuliert. Grundsätzlich sollten folgende Fragen ebenfalls geklärt sein:
- Kein Leinenzwang: In vielen Regionen besteht Leinenzwang. Sollten die Halter / Hundeführer den Hund dennoch freilaufen lassen und es wird dadurch ein Schaden verursacht, wird die Versicherung mit Hilfe dieser Zusatzvereinbarung dennoch einspringen.
- Mietsachschäden: Zerkratzt der Hund die Zimmertür oder beknabbert die Leisten, wird die Versicherung tätig.
- Forderungsausfallversicherung: Ist der Schaden durch einen fremden Hund bei persönlichem Eigentum entstanden, dieser aber nicht versichert, wird die Versicherung für den Schaden dennoch einspringen.
- Fremdhüter: Wird der Hund regelmäßig von einer fremden Person betreut, wird die Versicherung auch dann greifen, wenn der Schaden in seiner Obhut durch den Hund entstanden sind.
- Deckschaden: Gerade auf dem Hundeplatz oder der Hundelaufwiese kann es immer wieder einmal zu einem ungewollten Deckakt kommen. Die daraus entstehenden Kosten wie Tierarztuntersuchungen, Abbruch der Trächtigkeit oder ähnlichem werden von der Versicherung getragen.
Natürlich kommt die Übernahme dieser Problematiken nur dann zustande, wenn diese Zusatzvereinbarungen in der Versicherungspolice aufgenommen wurden. Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihren Versicherungsmakler nach und lassen sich beraten, um alle notwendigen Eventualitäten abgedeckt zu haben.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Unterschiedlich hohe Deckungssummen stehen den Kunden bei den meisten Versicherungen zur Verfügung:
- 5 Millionen EURO
- 10 Millionen EURO
- 20 Millionen EURO
Natürlich kann bei hochdotierten Zucht- oder Sporthunden die Versicherungssumme individuell noch höher angesetzt werden. Dies sollte dann individuell vereinbart werden. Vermutlich ist hierzu lediglich eine separate Anfrage notwendig.
Wann ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Genau genommen stellt sich diese Frage nicht. Jeder Hund kann einmal in eine Situation geraten, in der ein Personen- oder Sachschaden entsteht.
- Er reißt sich von der Leine los und rennt einen Radfahrer um, wobei das Fahrrad beschädigt wird. Die Reparatur des Fahrrades bzw. der Kauf eines neuen wird von der Versicherung getragen.
- Er beißt seinen Hundesitter, sodass dieser ärztlich behandelt werden muss.
- Bei der Rauferei mit einem anderen Hund wird dieser verletzt und muss beim Tierarzt genäht werden. In diesem Fall werden die Kosten für die Tierarztbehandlung des anderen Hundes von der Versicherung getragen.
- Der Hund bellt einen Reiter an, woraufhin sich dessen Pferd erschrickt und in ein Auto springt. Das Pferd bleibt unverletzt, das Auto ist stark zerbeult und zerkratzt. Die Reparatur des Autos, auch eventuelle Ersatzteile, werden übernommen.
- Zerbeißen von Möbeln oder Gegenständen in der Wohnung werden ebenfalls von dieser Versicherung beglichen. Dies gilt auch, wenn es sich nicht um die eigenen Möbel oder Einrichtungsgegenstände / Bücher und ähnliches handelt. Auch in fremden Haushalten gilt diese Vereinbarung.
Sie sehen – schnell kann es zu einem Vorfall kommen. Dabei ist es egal, um welche Rasse es sich handelt, wie gut er erzogen und sozialisiert wurde. Wie heißt es so schön: Irgendetwas passiert immer! Klar, es kann einige Jahre gut gehen und dann wird der Hund eigensinnig und schwierig im Umgang mit anderen Hunden sein.
Die Prämie für die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist nicht so hoch, dass man sie sich neben den regulären Haltungskosten eines Hundes nicht mehr leisten kann. Daher sollte man sie vorsichtshalber abschließen, auch wenn sie in diesem Bundesland, in diesem Amtsbereich nicht als Pflicht gefordert ist. Sicher ist sicher!
Sinnvolle Hundeversicherungen
Hunde-OP-Versicherung
Dies ist eine günstige Variante, die sich auf schwerwiegende Probleme bezieht, die ausschließlich mit einer Operation behoben werden können. Sie darf nicht mit der regulären Hunde-Krankenversicherung verwechselt werden. Es werden ausschließlich stationäre Aufenthalte in der Tierklinik, die mit einer Operation in Zusammenhang stehen, übernommen und natürlich die Operation selber. Auch ambulante Operationen können abgedeckt sein, wenn dies entsprechend in den Leistungen aufgeführt ist. „Normale“ Tierarztkosten sind nicht inbegriffen. Da Operationen nicht so oft vorkommen sollten, sind die Kosten für diese Versicherung für gewöhnlich recht günstig.
Hunde-Krankenversicherung
Mit dieser Versicherung können diverse Kosten beim Tierarzt von der Versicherung übernommen werden. Die Leistungen können in unterschiedlichem Umfang gebucht werden. Selbstverständlich wird die monatliche Prämie teurer, je mehr Leistungen des Tierarztes bis zu 100% übernommen werden sollen. Es kann, je nach Rasse und Disposition, notwendig sein, sich zunächst mit dem Tierarzt abzusprechen, bevor die Tierkrankenversicherung abgeschlossen wird. Auch die Informationen des Züchters können in diesem Punkt weiterhelfen.
Hunde-Rechtschutzversicherung
Was sich im ersten Moment logisch anhört, ist beim genaueren Hinschauen ein Witz. Denn ein Hund kann keine Rechtschutzversicherung benötigen. Der Tierbesitzer aber, der sollte generell eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben. Besitzt er bereits eine, ist der Hund automatisch darüber „abgedeckt“.
Hunde-Reiserücktrittsversicherung
Diese Versicherung tritt nur im Falle einer Reise, auf der der Hund mitgenommen wird, in Erscheinung. Sie wird ganz speziell für diesen Zweck und diesen Reisetermin abgeschlossen. Allerdings sollte man die eigenen Reiseunterlagen genau durchlesen. Ist der Hund als „Reisebegleitung“ darin explizit erwähnt, wird er bereits durch Ihre Reiserücktrittsversicherung abgedeckt. Eine gesonderte Reiserücktrittsversicherung für den Hund abzuschließen, wäre eine doppelte Maßnahme.
Hunde-Vollversicherung
In dieser Hundeversicherung werden verschiedene Versicherungen für Hunde zusammengefasst. Meist finden wir hier die Hundehaftpflicht-, die Hunde-Op-, sowie die Hundekrankenversicherungen zusammengefasst. Es kann auch vorkommen, dass es sich hierbei nur um die OP- und die Krankenversicherung handelt. Es ist zudem möglich, dass noch weitere Leistungen darin enthalten sind. Sollten Sie tatsächlich eine Hunde-Vollversicherung abschließen wollen, sollten Sie sich den Leistungsumfang ganz genau durchlesen, damit Sie auch so viel wie möglich für Ihr Geld bekommen.
Es ist richtig, dass der Hund mittels Hunde-Vollversicherung bestmöglich versichert ist. Aber dafür ist diese Versicherung auch extrem teuer. Ob tatsächlich alle Leistungen, die in der Versicherung enthalten sind, notwendig sind, müssen Sie selber entscheiden. Vielleicht ist es sinnvoller, nur die OP-Versicherung oder nur die Krankenversicherung abzuschließen. Dies ist allerdings von der Hunderasse und den gesundheitlichen Dispositionen abhängig.
Zwingerhaftpflichtversicherung
Nein, diese Versicherung hat nichts mit der Art der Haltung zu tun. Vielmehr handelt es sich um eine ganz normale Haftpflichtversicherung für Hunde. Allerdings geht es in diesem Fall um größere Hundegruppen. Hiermit sind also Hundezüchter gemeint oder Personen, die diverse Hunde halten. Aufgrund der Versicherung der Gesamtgruppe sinken die Kosten pro Hund. In Bezug auf den Versicherungsumfang gleicht die Zwingerhaftpflichtversicherung der regulären Hundehaftpflichtversicherung vollkommen. Weitere Informationen dazu hier.
Mietversicherung
Ja, es ist richtig, bei dieser Versicherung dreht sich alles um die Schäden, die der Hund an einem Mietobjekt anrichten kann. Nicht nur Welpen können dazu neigen, Wände anzukratzen oder anderweitige Schäden zu verursachen. Auch ältere und alte Hunde sind dazu in der Lage. Es sollte allerdings abgeklärt sein, ob diese Art von Schäden nicht bereits über die Tierhalterhaftpflicht abgedeckt ist. Sollte dies der Fall sein, ist die Mietversicherung natürlich nicht mehr notwendig.
Ja, es werden diverse Versicherungen für Hunde angeboten. Aber welche von ihnen soll man abschließen? Sind sie wirklich alle notwendig? Man bedenke, dass nicht alle Hunde jedem Risiko ausgesetzt sind. Und zudem ist es eine ziemlich hohe, finanzielle Belastung, möchte man „vorsichtshalber“ tatsächlich alle Versicherungen für den Hund abschließen. Leider ist es aber nun einmal so, dass verschiedene dieser Versicherungen absolut nutzlos sind oder ausschließlich für einen einzigen Zweck eingesetzt werden können. Man sollte sich also ganz genau überlegen, was abgeschlossen werden soll und was nicht.
Weitere Informationen auf: