In vielen Gemeinden ist eine Hundehaftpflichtversicherung notwendig, um einen Hund anmelden zu können. Die Hunderasse spielt keine Rolle. Ganz besonders aber gilt diese Pflicht in ganz Deutschland für die so genannten Listenhunde. Kann für sie keine Haftpflicht vorgewiesen werden, ist eine ordnungsgemäße Anmeldung bei Ordnungsamt nicht möglich.

Wie wir wissen, differieren die Versicherungen mit ihren Angeboten zum Teil sehr stark. Doch kann wirklich die gleiche Leistung für einen Bruchteil der Versicherungsprämie angeboten werden? Dem wollen wir einmal nachgehen.

Definiere „Listenhund“

Viele Menschen nennen sie nicht Listenhunde, sondern Kampfhunde. Doch kann man ruhigen Gewissens sagen, dass diese Bezeichnung vollkommen veraltet ist. Denn nicht jede Hunderasse, die wir auf der Liste der gefährlichen Hunde finden, kann in ihrem Werdegang den Einsatz als tatsächlicher Kampfhund aufweisen. So gehören unter anderem auch die meisten Herdenschutzhunde zu den Listenhunden. Jedoch wurde sie selten bis nie zu Hundekämpfen eingesetzt. Was also ist ein Listenhund?

Gemäß aktueller Einschätzung gehört ein Hund dann zu den Listenhunden, wenn er über ein sehr hohes Aggressionspotenzial verfügt oder aufgrund seines Körperbaus für das Kämpfen prädestiniert ist. Zudem wurde für eine Reihe von Hunderassen per se festgelegt, dass sie auf diese Liste gehören:

Da die Beurteilung und Einschätzung einer Hunderasse regional getätigt werden, können die Vorschriften bzw. die Festlegung der Gefährlichkeit sich von Amtskreis zu Amtskreis unterscheiden. Bei einem Ortswechsel ist daher der Kontakt zur Amtsverwaltung extrem wichtig.

Welche Auflagen können dem Hundehalter gemacht werden?

Die Bundesländer haben sich über grundlegende Auflagen für Listenhunde geeinigt. Jedoch kann die zuständige Amtsverwaltung zusätzliche Anforderungen an den Hundehalter stellen, wenn es angemessen erscheint. Dies kann sowohl die Liste, aber auch speziell einzelne Hunde betreffen, wenn diese auffällig geworden sind. Grundsätzlich ist mit folgenden Auflagen zu rechnen:

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  • Nachweis eines Wesenstests für jeden einzelnen Hund
  • Maulkorb beim Betreten des öffentlichen Raumes
  • Leinenpflicht beim Betreten des öffentlichen Raumes
  • Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses des Hundehalters, bei Bedarf auch des Hundeführers, wenn es sich hierbei um eine andere Person handelt
  • Nachweis des erfolgreich bestandenen Hundeführerscheins bzw. der Sachkundeprüfung / Hund
  • Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung
  • Zahlung einer erhöhten Hundesteuer

All diese Angaben können Sie durch das zuständige Ortsamt erfahren.

Die Hundehaftpflichtversicherung – Grundlegendes

Es ist sinnvoll für jeden Hundebesitzer, eine Hundehaftpflicht zu besitzen. Schließlich weiß man niemals im Voraus, was so alles passieren kann. Für Listenhunde jedoch ist die reguläre Haftpflicht für Hunde nicht ausreichend. Dies bezieht sich zum einen auf die Versicherungssumme als auch auf die abgedeckten Risiken.

Es darf nicht unterschätzt werden, dass diese Hunde, auch wenn sie nicht die blutrünstigen Monster sind, die sich viele Menschen unter ihnen vorstellen, sich im Zusammenleben mit dem Menschen oftmals anders darstellen als etwa ein kleiner Zwerghund, der ja eher als Statussymbol zu betrachten ist. Sicherlich sind die Listenhunde genauso auf die Zuneigung ihres Besitzers erpicht wie jeder andere Hund.

Doch ist etwa die Reizschwelle wesentlich niedriger angesetzt. Wie aber bei jedem Hund, egal ob groß oder klein, hängt alles an der Erziehung und Sozialisierung des Hundes. Genau aus diesem Grunde kann man im Voraus gar nicht pauschal sagen, womit wir es gerade zu tun haben. Deshalb muss jeder Listenhund sich einem so genannten Wesenstest unterziehen. Dieser sollte bundesweit gleich ausfallen und unabhängig von der Hunderasse erstellt werden.

Das Ergebnis dieses Tests zeigt, wie gut der Hund erzogen ist und seinem Besitzer gehorcht, aber auch wie gut er in unterschiedlicher Hinsicht sozialisiert ist.

Kurz: Es zeigt, ob der Hund gefahrlos auf der Straße geführt werden kann oder nicht. Allerdings ist die Haftpflichtversicherung für Hunde nicht in jedem Bundesland für jeden Hund vorgeschrieben. Somit ist eine Nachfrage beim Amt unumgänglich.

Die Maulkorb– und Leinenpflicht ist vom Besitzer durchzuführen und einzuhalten. Auch wenn dieser gerne anders reagieren würde, sollte er sie durchführen, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Der viel wichtigere Grund ist aber, dass Mitmenschen und andere Hund nicht in Gefahr gebracht werden.

Hat man keine Versicherung abgeschlossen, muss der Hundehalter mit seinem gesamten Privatvermögen und darüber hinaus für sämtliche Schäden aufkommen. Das könnte den finanziellen Ruin bedeuten, würde tatsächlich ein Hund einmal die Nerven verlieren und seinem Urinstinkt folgen.

Bezüglich der Anforderungen, die von den Versicherungsgesellschaften gefordert werden, besteht ebenfalls keine Übereinstimmung. Dies wäre allerdings wünschenswert. Aus diesem Grunde bleibt einem gar nichts anderes übrig, als einen Vergleich zwischen den Versicherungen, die eine Tierhaftpflichtversicherung für Listenhunde anbieten, durchzuführen.

Um hier eine vernünftige Auswahl treffen zu können, die nicht an der Versicherungsprämie festgemacht wird, sollte man sich ganz genau überlegen, welche Risiken abzudecken sind und wie hoch die Versicherungssumme angelegt werden soll.

Eventuell ist in diesem Fall sogar eine direkte Beratung angeraten. Kennt man sich mittlerweile aus bei allen Risiken, die die üblichen Versicherungen betreffen, ist für die meisten Hundebesitzer eine erweiterte Hundehaftpflichtversicherung Neuland.

Auch der Dobermann gilt als Listenhund
Auch der Dobermann gilt als Listenhund | Foto: Drago_Nika / Depositphotos.com

Die Inhalte einer Hundehaftpflichtversicherung

Ist der eigene Hund in einen Unfall oder ein Angriff verwickelt, kann man eigentlich niemals vorhersagen, welche Kosten auf einen zukommen. Daher sind zunächst einmal die konkreten Inhalte festzulegen. Erst wenn dieser Rahmen steht, kann der Versicherungsfachmann mit dem Rechnen beginnen.

  • Sachschäden: Unter diesen Punkt fällt etwa die Reinigung oder das Ersetzen beschädigter Kleidung, aber auch Schäden anderer Sachgegenstände wie etwa ein kaputtes Fahrrad, eine Tasche oder ein Rucksack samt Inhalt können dazu gehören.
  • Personenschäden: Kommt eine Person zu Schaden, steht ihr die Übernahme eventueller Behandlungskosten sowie eines Schmerzensgeldes zu.
  • Vermögensschaden: In Folge eines Personenschadens kann es zu Verdienstausfällen kommen. Auch diese können in Anspruch gebracht werden.

Wird eine Hundehaftpflichtversicherung berechnet, muss die Prämie bei Listenhunden nicht zwangsweise höher ausfallen als bei Hunden, die nicht auf der Liste geführt werden. Doch ist die Zahl der anbietenden Versicherer auf jeden Fall geringer. Eine Berechnung könnte wie folgt aussehen:

  • Hundehalter: 35 Jahre alt – im Angestelltenverhältnis tätig
  • Hunderasse: Pittbull Terrier
  • Versicherungslaufzeit: 1 Jahr (mit automatischer Verlängerung)
  • Vorversicherung: Nein / Ja
  • Vorschäden: Nein / Ja
  • Zahlweise: halbjährlich – diese kann natürlich differieren
  • Versicherungssumme: 7,5 Millionen EURO (kann individuell festgelegt werden)

Um zu einem vorläufigen, aber adäquaten Ergebnis zu kommen, ist es sinnvoll einen Tarifrechner zu verwenden. In diesen werden alle Angaben eingegeben. Allerdings sollte man sich darauf gefasst machen, dass die eine oder andere Hunderasse nicht erfasst ist. In diesem Fall ist ein Chat oder ein Telefonanruf unumgänglich, um die fehlende Komponente einfügen zu können. Nur wenn alle Fragen beantwortet werden können, können auch Tarife herausgebracht werden.

Welche Versicherungen stehen Hundehaltern mit Listenhunden zur Verfügung?

Als Besitzer eines Listenhundes ist es nicht so einfach, eine Haftpflichtversicherung zu finden. Denn die meisten Versicherungen bieten Haftpflichtversicherungen für Listenhunde NICHT an. Man kann davon ausgehen, dass ihnen dieses Angebot zu risikoreich ist.

Selbstverständlich aber gibt es einige Versicherungen, die sich auch diesem Risiko stellen. Eine von ihnen ist „coya“. Allerdings sollte man sich von vornherein darauf einstellen, dass höhere Prämien erforderlich werden. Fairerweise sollte gesagt werden, dass nicht jede Versicherung höhere Prämien fordert.

Diese Angaben aber finden Sie auf der Homepage der Versicherung. Zudem ist es in diesem Fall ganz besonders wichtig, die Versicherungsprämie für Personenschäden, Sachschäden und Folgeschäden wie Verdienstausfall und ähnliches lieber etwas höher anzusetzen. Sicher ist sicher.

Fazit

Als Besitzer eines Listenhundes sollte man ungefragt eine Haftpflichtversicherung für den Hunde abschließen. Diese Verantwortung ist man seiner Umwelt schuldig. Sicherlich nimmt nicht jeder Versicherung diese Hunde auf. Dennoch stehen so einige zur Verfügung, die zum Teil nicht einmal höhere Prämien berechnen. Ein entsprechender Check mittels eines Versicherungsrechners ist empfehlenswert.

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Versicherung,

Letzte Änderung: 31. Mai 2024